In Zeiten von COVID-19 gelten folgende Regeln auf unserem Modellflugplatz:
- Der Mindestabstand zwischen einzelnen Personen darf zwei Meter nicht unterschreiten. Diese Abstandsregel ist im Besonderen bei Eintragungen in das Flugbuch sowie rund um die Vorbereitungstische einzuhalten.
- Es müssen sich alle anwesenden Mitglieder, auch diejenigen, die nicht aktiv teilnehmen, in das Flugbuch eintragen. Diese Listen dienen den Behörden im Infektionsfall zur Nachverfolgung der Infektionskette und sind zwingend zu führen.
- Die allgemein bekannten Hygieneregeln sind einzuhalten.
- Gemeinschaftliches Grillen oder das Anrichten von Speisen ist verboten.
- Der Aufenthalt in der Hütte ist nicht gestattet. Getränke können durch den Vorstand oder Frank I. ausgegeben werden.
- Das Zelten oder Caravaning auf dem Platz ist untersagt.
- Am Flugbetrieb dürfen nur Vereinsmitglieder teilnehmen. Anträge für zeitlich begrenzte Mitgliedschaften können nur mit Zustimmung des Vorstandes ausgegeben werden.
- Zuschauer müssen leider draußen bleiben und ist der Aufenthalt auf unseren Vereinsgelände nicht gestattet. Sie sind, sofern sie sich auf dem Vereinsgelände befinden, über die aktuelle Situation zu informieren und des Geländes zu verweisen. Modellflugbegeisterte, die unserem Verein vielleicht beitreten wollen, sind davon ausgenommen.
- Die Personen, die am Flugbetrieb teilnehmen und sich somit in das Flugbuch eintragen müssen, haben ihren persönlichen Kugelschreiber zu verwenden. Neue Kugelschreiber liegen im Flugbuchfach (solange der Vorrat reicht).
- Weitere Vereinsaktivitäten bleiben weiterhin untersagt.
Bei Änderungen der Allgemeinverfügungen durch die Landes- oder Kreisbehörden, die unser Verhalten auf den Vereinsgelände betrifft, informieren wir euch zeitnah per Rundmail und hier auf der Homepage. Der Bußgeldkatalog des Landkreises Peine sieht Strafen für den Betreiber der Einrichtung und den Verursacher gleichzeitig vor. Bitte haltet euch an die Regeln.